Immobilienverkauf – freistehend oder vermietet?

Eine freistehende Wohnung ist in der Regel schon deshalb besser zu verkaufen, weil mit ihr nicht nur die Zielgruppe der Kapitalanleger, sondern auch die Zielgruppe der Eigennutzer angesprochen wird. Mehr potenzielle Nachfrager bedeutet wiederum eine höhere Chance den gewünschten Preis zu erzielen.

Bei Häusern ist es im Gegensatz zu Eigentumswohnungen noch wichtiger, dass Sie beim Verkauf freistehen oder frei werden, denn Käufer von Häusern sind in der Regel Eigennutzer, die dort für sich und Ihre Familie ein Zuhause mit Lebensqualität kaufen wollen. Es steht also nicht der (Miet-) Ertrag im Vordergrund sondern eben nichtmonetäre Aspekte wie Stichwort „eigenes Zuhause, Selbstverwirklichung, Unabhängigkeit, Kündigungsschutz, mietfrei Wohnen im Alter, etc.. Und das lassen sich Eigennutzer in der Regel mehr kosten, als ein Renditeoptimierter oder Kapitalanleger bereit ist zu zahlen.

Differenzierter verhält sich dies im klassischen Mietwohnungsbau und Wohnanlagen mit einem hohen Mieter- und geringen Eigennutzeranteil. Dort wollen Käufer oftmals nicht selbst einziehen, sondern sie erwerben die Wohnung um laufende zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Ist eine solche vermietete Wohnung zum Verkauf angeboten, hängt der Verkaufspreis neben dem allgemeinen Erhaltungszustand natürlich von der Miethöhe ab. Eine gut vermietete Wohnung ist lukrativer und wird somit einen höheren Verkaufspreis erzielen als eine Wohnung mit zu niedrigem Mietertrag. Schon aus diesem Grund sollten Vermieter darauf achten, mit ihren Mietern eine angemessen hohe Miete zu vereinbaren bzw. die Miete im Laufe der Jahre an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen.

Wer also eine Immobilie mit langjährig laufenden Mietverhältnis und einem geringen Mietertrag verkaufen möchte, wird wahrscheinlich einen deutlich geringeren Preis erzielen, als wenn sein Objekt leer stehen würde und zu einem höheren Mietpreis neu vermietet werden könnte. Nun ist eine Kündigung des Mietvertrages so einfach nicht möglich, sofern der Mieter sich nichts zu Schulden kommen ließ. Der Eigentümer, der sich mit Verkaufsabsichten trägt, sollte also seinen Mieter mit ins Boot holen und ihn von seinem Vorhaben unterrichten. Ggf. lässt sich der Mieter mit einem Anreiz zum Umzug bewegen oder ist mit einer freiwilligen Anpassung der Miete einverstanden, so dass der Verkäufer einen höheren Verkaufspreis erzielen kann.

Um in einer solchen Situation das beste Verfahren ausfindig zu machen, bedarf es genauer Kenntnisse des Immobilienmarktes und der Immobilienbewertung. Zur Abwägung des Für & Wider und der Bewertung der einzelnen Alternativenm sollten Sie unbedingt einen Fachmann zu Rate ziehen. Übrigens: Krebs Immobilien ist von der Sprengnetter Akademie ausgewiesesener Marktwertmakler und Spezialist für Immoilienbewertung – nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne: Ihr Immobilienmakler Heidelberg.