Maklerverträge

Wenn Sie Ihre Immobilie rechtssicher und zu einem marktgerechten Preis verkaufen möchten, dann ist die Beauftragung eines Immobilienmaklers von Vorteil. Dieser sorgt dafür, dass für Ihre Immobilie ein passender Käufer gefunden wird. Zuvor muss zwischen dem Makler und dem Auftraggeber ein Maklervertrag abgeschlossen werden. Es gibt drei Arten von Maklerverträgen, die man abschließen kann. Doch welcher dieser Verträge kommt für Sie infrage?

Der einfache Maklerauftrag (Allgemeinauftrag)

Der einfache Maklervertrag ist für diejenigen gedacht, die gerne flexibel bleiben möchten. Bei dieser Art von Vertrag reicht es aus, wenn Sie den Auftrag mündlich oder schriftlich erteilen. Die Dauer ist zwar zeitlich unbegrenzt, kann aber auch jederzeit vom Verkäufer gekündigt werden. Bei diesem Vertrag gibt es auch keine Exklusivität, da Sie als Verkäufer das Recht haben, weitere Makler für Ihre Immobilie zu beauftragen oder selbst aktiv zu werden. Jedoch hat das den Nachteil, dass der beauftragte Makler zwar die Erlaubnis hat die Immobilie zu vermitteln, aber sich nicht dazu verpflichtet. Es wäre aber ein Fehler, mehrere Makler für eine Immobilie zu beauftragen. Bieten mehrere Makler eine Immobilie gleichzeitig an, entsteht für den Außenstehenden der Eindruck, die Immobilie könnte schwer verkäuflich sein.

Der Makleralleinauftrag

Beim Makleralleinauftrag sind die Erfolgschancen höher einen passenden Käufer zu finden. Bei dieser Vertragsart dürfen Sie nur einen Makler für die Vermarktung Ihrer Immobilie beauftragen. Weitere Makler sollten bei dieser Vertragsart nicht beauftragt werden. Wenn doch ein weiterer Makler beauftragt wird, dann müssen Sie für beide Makler eine Courtage zahlen. Der Auftrag sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden und immer befristet sein (üblich sind 6 Monate). Die Vorteile an einem Makleralleinauftrag sind, dass der beauftragte Makler tätig werden muss und man von diesem vollen Einsatz erwarten kann. Außerdem ist der Vertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen und somit ist die Dauer des Verkaufsprozesses kalkulierbar. Bei dieser Vertragsart dürfen Sie als Auftraggeber selbst tätig werden, was bei dem nachfolgend beschriebenen „qualifizierten Alleinauftrag“ nicht der Fall ist.

Der qualifizierte Alleinauftrag

Bei einem qualifizierten Alleinauftrag wird vereinbart, dass Ihre Immobilie vom Makler exklusiv vermarktet wird. Bei dieser Vertragsart dürfen weder ein anderer Makler noch Sie als Eigentümer die Vermarktung der Immobilie vornehmen. Wenn sich Interessenten bei Ihnen direkt melden sollten, müssen Sie diese an den beauftragten Makler weiterleiten. Halten Sie sich nicht daran, dann hat der Makler einen Anspruch auf Schadensersatz. Auch bei dieser Variante können Sie sich sicher sein, dass der Makler alle Möglichkeiten ausschöpfen wird, die Immobilie innerhalb der Vertragslaufzeit zu vermitteln. Der beauftragte Immobilienmakler muss die vereinbarten Vermarktungsmaßnahmen leisten und geht mit Ihnen eine Bindung ein, die sich kaum lösen lässt. Geht ein Makler die Maßnahmen zu spät oder gar nicht ein, dann können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Die Wahl des richtigen Maklers hat gerade bei der Vertragsform des qualifizierten Alleinauftrages entscheidenden Einfluss auf den Erfolg und die Höhe des erzielten Kaufpreises.

Welcher Maklerauftrag bietet sich am besten an?

Sie können davon ausgehen, dass Makler bei einem Alleinauftrag motivierter sind und sich mehr in den Auftrag für den Auftrag engagieren, allein schon, wegen die eingegangenen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag wissen die Makler, dass sich Ihre Bemühungen am Ende lohnen. Bei den anderen beiden Vertragsformen besteht für den Makler die Gefahr, dass er die Arbeit macht, ein Kaufinteressent unter Umgehung des Maklers jedoch direkt an den Verkäufer herantritt und mit diesem den Vertrag direkt abschließt. Für den Makler ist es schwer zu beweisen, dass für die Kaufentscheidung des Käufers seine Werbung und sein Exposé ursächlich für die Kaufentscheidung waren, wenn der Interessent direkt an den Verkäufer herantritt. Aus vorgenannten Gründen sind heutzutage die meisten Maklerunternehmen nur bereit, einen qualifizierten Alleinauftrag abzuschließen.

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