Auch im Jahr 2020 gibt es viele gesetzliche Veränderungen für Immobilieneigentümer. Zu diesen Veränderungen zählen die Wohngeldreform, die Einführung des Mietendeckels, eine Regelung zur Verteilung der Maklerprovision, die Grundsteuerreform und die steuerliche Abschreibung bei der energetischen Sanierung. Was genau hinter den Änderungen steckt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
1) Verteilung der Maklerprovision
Dieses Gesetz regelt, welchen Anteil der Maklerprovision Käufer und welchen Anteil Verkäufer übernehmen. Momentan gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung zur Verteilung der Maklerprovision, stattdessen wird es von Region zu Region unterschiedlich gehandhabt. Die geplante einheitliche Regelung soll in erster Linie den Käufer entlasten, denn gegenwärtig kommt überwiegend der Käufer für die Maklerprovision auf. Zukünftig soll bundesweit gelten, dass Käufer nur noch für maximal 50 % der Maklergebühr aufkommen müssen. Bis März 2020 soll die Regelung in den Bundesrat gehen und bis zum Sommer/Herbst 2020 in Kraft treten.
2) Einführung des Berliner Mietendeckels
Im März 2020 tritt der Berliner Mietendeckel in Kraft und gilt für alle Immobilien in Berlin, deren Baujahr vor 2014 liegt. Laut dieser Regelung dürfen Vermieter die Mieten 5 Jahre lang nicht anheben. Ziel dieser Regelung ist es einen fairen Ausgleich zwischen Mieter und Vermieter zu schaffen. Ebenfalls soll es zu Mietobergrenzen kommen, deren Wert sich nach Baujahr und Ausstattung der Immobilie richtet. SPD, Linke und Grüne haben sich darauf geeinigt, dass die erlaubten Höchstmieten bei Bestands- und Neuvermietungen um maximal 20 % überschritten werden dürfen. Bei Überschreitung der 20 % muss die Miete im kommenden Jahr gesenkt werden. Update vom 30.01.2020: Der Mietendeckel wurde heute beschlossen. In Kraft tritt das Gesetz, sobald es veröffentlicht wurde. Siehe auch: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-01/berlin-mietendeckel-gesetz-beschluss-senat-wohnungsmarkt
3) Neue Regelungen zur Grundsteuerreform
Für Hauseigentümer und Immobilienbesitzer gibt es 2020 eine neue Regelung der Grundsteuer. Die neue Grundsteuer wird zukünftig in Abhängigkeit vom Bodenwert und auch dem Mietpreis berechnet. Laut Experten kommt es zum einen zu einer Neubewertung von 36 Millionen Grundstücken und zum anderen in den meisten Fällen zu einer steigenden Steuerlast für Immobilieneigentümer.
4) Wohngeldreform
Haushalte mit niedrigem Einkommen profitieren 2020 von der Wohngeldreform. Denn ab dem 01.01.2020 erhalten diese Haushalte mehr Wohngeld. Immobilieneigentümer erhalten das Wohngeld als Lastenzuschuss.
5) Steuerliche Abschreibung bei der energetischen Sanierung
Ab 2020 haben Immobilieneigentümer die Möglichkeit die Kosten für einzelne energetische Sanierungen steuerlich abzusetzen. Diese Regelung ist ein Teil des Klimapakets, welches die schwarz-rote Koalition beschlossen hat. Die Voraussetzungen an Immobilieneigentümer sind, dass die Immobilie selbst bewohnt wird und 10 Jahre alt ist. Mit lediglich 20 % der Kosten einer energetischen Sanierung fällt die Abschreibungshöhe nicht besonders hoch aus. Förderbare Sanierungen sind die Wärmedämmung von Dachflächen und Wänden und der Austausch von Fenstern, Außentüren und Heizungsanlagen
Kontaktieren Sie Krebs Immobilien e. K. als Ihren Immobilienmakler und Immobilienexperten vor Ort. Wir informieren Sie über die Veränderungen im Jahr 2020 und wie es sich auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt.