Immobilie als Sozialhilfeempfänger erben

Ratgeber von Krebs Immobilien – Ihr Immobilienmakler für Heidelberg, Mannheim und die Umgebung:

Immobilie als Sozialhilfeempfänger erben

Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) oder umgangssprachlich Hartz IV bezieht und eine Immobilie erbt, muss einiges beachten. Denn das Jobcenter macht es den finanziell bedürftigen Erben nicht leicht.
Wer zu wenig finanzielle Mittel hat, um davon seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, bekommt generell viele Auflagen vom Jobcenter auferlegt. Erbt derjenige, ist das nicht anders. Das Erbe darf dem Amt nicht verschwiegen werden. Sonst drohen Strafen und Sanktionen.

Unter folgenden Link haben wir als Ihr Immobilienmakler für Heidelberg und die nahe Umgebung wichtige Informationen zu dem Thema: „Immobilie als Sozialhilfeempfänger erben“ zusammengestellt: https://www.ihr-immobilienmakler-in-heidelberg.de/aktuelles/immobilie-als-sozialhilfeempfaenger-erben

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