Die Mietpreisbremse – hilft sie wirklich?

Der Deutsche Mieterbund hat dieser Tage einen neuen Forderungskatalog vorgelegt, in dem generell gefordert wird, dass weiterer Wohnraum entstehen müsse, mehr sozialer Wohnungsbau von der Öffentlichkeit gefördert und die Mietpreisfindung schärferen Regeln und Kontrollen unterworfen werden solle. Die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip wurden in diesem Zusammenhang schon als erste Maßnahmen für die Entlastung des Wohnungsmarktes gesehen.

Aus diesem aktuellen Anlass möchte ich die Frage aufwerfen, ob die Mietpreisbremse tatsächlich diese Entlastungsfunktion für den Wohnungsmarkt besitzt, oder eher nicht. Einige Zweifel sind hier angebracht. Versetzen Sie sich in die Rolle des Vermieters, der i.d.R. die Wahl zwischen verschiedenen Mietparteien hat. Welches Kriterium könnte hier den Ausschlag geben? nun gewiss eine gute Bonität, d.h. Gutverdienende werden nicht nur bevorzugt sondern kommen ggf. sogar noch in den Genuss von künstlich vergünstigtem Wohnraum. Die Mietpreisbremse als Subvention für Besserverdienende, das hätten sich die Gesetzes-Autoren wohl so nicht vorgestellt.

Eine weitere Frage ist, ob Vermieter noch die gleiche Bereitschaft aufbringen, Renovierungen und Sanierungen so ohne Weiteres vorzunehmen. Gewiss gibt es Vorschriften, an die sich Vermieter halten müssen, möglicherweise führt aber die Mietpreisbremse auch zu häufigeren Zwistigkeiten und Auseinandersetzungen um die Kosten von Reparatur- und Renovierungsarbeiten. Eine Entwicklung, die auch Mieter nicht freuen dürfte.

Die Mietpreisbremse setzt zudem voraus, dass jede Gemeinde einen repräsentativen Mietspiegel vorweisen kann. Das ist leider oft nicht der Fall, da Mietspiegel z.T. wohl nur auf groben Schätzungen beruhen und überdies veraltet sein können. Das Gesetz sieht zudem zahlreiche Ausnahmen vor, außerdem greift es nicht korrigierend in die aktuelle Miethöhe ein. Wohnungsmieten, die nach Mietspiegel aktuell hoch ausfallen (>10% des Mietspiegels), müssen nicht angepasst sprich: gesenkt werden, sondern können in ihrer alten Höhe unangefochten belassen werden.

Falls Ihnen als Vermieter diese Situation zu unübersichtlich wird, unterstützen wir Sie gerne, Ihr Immobilienmakler für Heidelberg.