„Bestellerprinzip“ – Immobilienmakler was nun ???

Viel wird im Moment – auch und vor allem unter Maklerkollegen – darüber diskutiert, welche Auswirkungen die Einführung des sogenannten „Bestellerprinzips“ auf die Branche haben könnte.

Bestellerprinzip bedeutet, dass derjenige, der den Makler „bestellt, diesen auch bezahlen soll“.
Die Presse bemüht sich hierzu des klischeebehafteten Bildes, dass Horden von Mietinteressenten innerhalb eins 10 minütigen Besichtigungstermines ein Wohnung anschauen dürfen und der Höchstbietende dann nicht nur einen Wuchermiete, sondern dem Makler für so gut wie keinen Leistung, auch noch eine dicke Provision bezahlen.

Nehmen wir  folgende Ausgangssituation, die wir es als Immobilienmakler  in Heidelberg, sowohl in unserer Hauptstelle in der Poststraße als auch in der Filiale Römerstraße nahezu täglich vorfinden: Wir erhalten von einem Mietinteressenten einen Suchauftrag für einen ganz bestimmten Wohnungstyp, in einer bestimmten Lage und mit weiteren Parameter (Balkon, Stellplatz, Garten, Preis, etc.)

Hier liegt eindeutig eine Bestellung und ein Auftrag eines Wohnungssuchenden an den Immobilienmakler vor, ihm eine passende Wohnung zu verschaffen. Und wenn dann die passende Wohnung erst nach dem Suchauftrag  des Mietinteressenten in unser Programm kommt , zahlt dann derjenige, der zuerst bestellt hat ? Also in unserem Fall eindeutig der Mietinteressent ?

Werden dann in  Zukunft nur die Interessenten bedient, die VOR Auftragserteilung durch den Vermieter bereits bestellt hatten ?

Wie sieht wohl eine konkrete und auch handhabbare Regelung aus ?

Man darf gespannt sein!

 

Krebs Immobilien – 2x für Sie in Heidelberg – Ihr Immobilienmakler für Heidelberg und naher Umgebung.