Viele Eigentümer atmen auf. Sie haben nun bis zum 31. Januar 2023 Zeit, um ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Die Fristverlängerung beseitigt jedoch nicht die Schwierigkeiten, die die meisten Eigentümer mit den Formularen und der Systematik der Erfassung haben.
Unter folgenden Link haben wir als Ihr Immobilienmakler für Heidelberg und die nahe Umgebung wichtige Informationen zu dem Thema: „Grundsteuererklärung: Fristverlängerung löst grundsätzliche Probleme nicht“, zusammengestellt: https://www.ihr-immobilienmakler-in-heidelberg.de/aktuelles/grundsteuererklaerung
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