Dieses Urteil wird Immobilienerben freuen: Wer eine Immobilie aus dem Nachlass einer Erbengemeinschaft verkauft, muss künftig keine Einkommensteuer mehr zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Er ändert damit seine bisherige Rechtsprechung und schiebt auch der gängigen Praxis der Finanzverwaltungen einen Riegel vor. Unter dem Aktenzeichen IX R 13/22 wurde die Entscheidung der höchsten Finanzrichter nun veröffentlicht.
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