Ihr Immobilienmakler gibt Auskunft über die verschiedenen Wertermittlungs-Verfahren
Wer im Begriff ist, eine Immobilie zu verkaufen, zielt selbstverständlich auf einen hohen Immobilienpreis ab. Unrealistische Erwartungen an den zu erzielenden Immobilienpreis können aber nachteilige Folgen für den Verkaufsprozess darstellen. Wer seinen Immobilienpreis zu hoch ansetzt, verprellt Interessenten, die bei einem realistischen Preis durchaus ernsthafte Käufer sein könnten. Wer durch überhöhte Forderung den Markt für sein Objekt zerstört hat, hat es nicht leicht, wieder in den Markt einzutreten. Deshalb ist es so entscheidend, eine realistische Wertvorstellung für seine Immobilie zu entwickeln. Denn selbstverständlich gilt auch: wer den Preis zu niedrig taxiert, verschenkt Geld.
Die Wertermittlung einer Immobilie spielt aber nicht nur beim Verkauf eine wichtige Rolle, sondern auch bei Änderungen des Besitzverhältnisses (Teilung, Scheidung).
Den Immobilienwert beeinflussen viele verschiedene Parameter. Hier seien nur ein paar genannt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Lage, infrastrukturelle Anbindung, soziales Umfeld und Nähe wichtiger Einrichtungen, Grundstücksgröße und Wohnfläche, Immobilien-Alter und Modernisierungsstand.
Wer vorhat, eine Immobilie zu verkaufen oder zu kaufen, sollte unbedingt einen Experten für die Wertermittlung heranziehen; denn hier sind Kenntnisse aus unterschiedlichen Wissensgebieten erforderlich (Betriebswirtschaft, Recht, Bautechnik). Für die Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie hat der Gesetzgeber drei mögliche Bewertungsverfahren vorgeschrieben: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.
Verkehrswertermittlung nach dem Vergleichswertverfahren
Bei vergleichbaren Immobilientypen kommt oft das Vergleichswertverfahren zum Zug. Häufig wird es angewendet bei Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen. D.h. dass der Wert vergleichbarer Immobilien herangezogen wird. Voraussetzung ist allerdings eine ausreichende Vergleichbarkeit hinsichtlich Lage, Nutzung, Zuschnitt usw. der Immobilien.
Verkehrswertermittlung nach dem Sachwertverfahren
Beim Sachwertverfahren steht nicht der Immobilienertrag im Vordergrund. Das ist z.B. bei selbstgenutzten Immobilien der Fall. Dabei werden statistisch nach der Bruttogeschossfläche die Normalherstellungskosten der Immobilie berechnet. In die Wertermittlung der Immobilie fließen zudem Gestaltung der Außenanlagen, Baunebenkosten und Wert des Grundstückes mit ein.
Kurz gefasst kann man das Sachwertverfahren als Differenz zwischen den Neubaukosten und dem Wert durch Abnutzung der Immobilie bezeichnen.
Verkehrswertermittlung nach dem Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren kommt hauptsächlich bei Immobilien zur Anwendung, die als Kapitalanlage erworben werden. Dies sind z.B. Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien. Investoren beurteilen eine Immobilie nach ihrem Ertragswert. Der Ertragswert wird entscheidend bestimmt durch die Jahresrohmiete. Hier ist der Liegenschaftszinssatz ein wesentlicher Faktor, der (vereinfacht) das Verhältnis von Jahresreinertrag zum Kaufpreis der Immobilie darstellt.
In Sachen Wertermittlung bei Immobilien fragen Sie am besten den Immobilienmakler Ihres Vertrauens. Übrigens Krebs Immobilien ist von der der Sprengnetter Akademie geprüfter Marktwertmakler und verfügt damit über verbriefte Kompetenz bei der Wertermittlung von Immobilien.